Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Christina Göldner
Hebamme
Birkenstr. 155
82024 Taufkirchen
-nachfolgend Hebamme genannt-
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie Sie so schnell wie möglich informieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet
Rufbereitschafts- und Materialpauschale
Mit der Anmeldung zur Wochenbettbetreuung, wird einmalig ein Betrag von 150€ fällig. Dieser beinhaltet die Rufbereitschaft nach der Geburt und zusätzliches Material welches nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Das Material beinhaltet hauptsächlich die Wochenbetttasche (Rückbildungstee, Wochenbettbauchmassageöl, Übungsheft, Salben und weitere Öle, Stilldonuts u.v.m.).
Effektive Manuelle Hilfe (EMH)
Für jede Sitzung in der Schwangerschaft fällt ein Betrag von 60€ pro Stunde an und für eine EMH Sitzung im Wochenbett 1€ pro Minute. Den Inhalt und Zweck der EMH können Sie in meiner Infobroschüre EMH entnehmen.
Kursteilnahme
Geburtsvorbereitung mit Partnerstunden
Die Kursgebühren werden bei gesetzlichen Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Nach der Anmeldung zu einem Geburtsvorbereitungskurs, wird die Partnergebühr wie beschrieben sofort fällig.
Der Partnerbeitrag in Höhe von 120,- EUR wird eventuell teilweise von der Kasse übernommen und muß zuvor grundsätzlich selbst bezahlt werden. Die Anmeldung ist erst komplett sobald die Partnergebühr überwiesen wurde.
Kontoverbindung: Christina Göldner, APO Bank, IBAN DE82 3006 0601 0007 6208 45
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Eine Kündigung muss bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn eingegangen sein.
Schwangerschaftsgymnastik
Die Gebühren für diesen Kurs müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden und werden vor Kursbeginn fällig.
Babyvorbereitungskurs
Die Gebühren für diesen Kurs müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden und werden vor Kursbeginn fällig.
Stillvorbereitung
Für diesen Workshop entstehen Ihnen keine Kosten. Sie dürfen sehr gerne Spenden an Integra e.V. übersenden.
Sanfte Bewegung nach der Geburt (Rückbildungskurs)
Die Kursgebühren werden bei gesetzlichen Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Es wird eine Skriptgebühr von 50€ bei Kursanmeldung fällig.
Kontoverbindung: Christina Göldner, APO Bank, IBAN DE82 3006 0601 0007 6208 45
Für die Kurse ist eine seperate Anmeldung erforderlich. Diese kann über meine Homepage hebamme-goeldner.de erfolgen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.