AGB

Christina Göldner

Hebamme

Birkenstr. 155

82024 Taufkirchen

-nachfolgend Hebamme genannt-

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie Sie so schnell wie möglich informieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet

Betreuung im Wochenbett 

Wochenbettbesuche finden i.d.R. zwischen 8 und 17 Uhr statt.

In den ersten 6 Tagen nach der Geburt finden Hausbesuche auch am Wochenende und Feiertagen statt. Nach 3 Wochen biete ich die Wochenbettbesuche nicht mehr als Hausbesuche sondern als Termine im Familienzentrum Taufkirchen an.

Sonderleistungen im Wochenbett

Mit der Anmeldung zur Wochenbettbetreuung, wird einmalig ein Betrag von 150€ für Sonderleistungen im Wochenbett fällig. Dieser beinhaltet EMH Anwendungen bis zu 10min für Mutter und Kind (z.B. Bauchmassage, Lymphmassage, Anti Stress Behandlungen) und zusätzliches Material welches nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Das Material beinhaltet hauptsächlich die Wochenbetttasche (Rückbildungstee, Wochenbettbauchmassageöl, Übungsheft Wochenbettübungen, Salben, Babybäuchleinöl, Stilldonuts).

Effektive Manuelle Hilfe (EMH)

Für jede Sitzung in der Schwangerschaft fällt ein Betrag von 60€ pro Stunde an und für eine EMH Sitzung im Wochenbett 40€ für 30min in Verbindung mit einem Wochenbettbesuch. Den Inhalt und Zweck der EMH können Sie meiner Infobroschüre EMH entnehmen.

Kursteilnahme

!Kurse müssen gesondert gebucht werden 

Geburtsvorbereitung mit Partnerstunden

Die Kursgebühren werden bei gesetzlichen Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Nach der Anmeldung zu einem Geburtsvorbereitungskurs, wird die Partnergebühr wie beschrieben sofort fällig.

Der Partnerbeitrag wird eventuell teilweise von der Kasse übernommen und muß zuvor grundsätzlich selbst bezahlt werden. Die Anmeldung ist erst komplett sobald die Partnergebühr überwiesen wurde.

Kontoverbindung: Christina Göldner, APO Bank, IBAN DE82 3006 0601 0007 6208 45

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Eine Kündigung muss bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn eingegangen sein.

Ein Kurs kann erst bei einer Teilnehmerzahl von 6 Personen/Paaren stattfinden. Die Mitteilung darüber ob ein Kurs stattfinden wird, wird Ihnen 6 Wochen vor Kursstart zugestellt.

 

Schwangerschaftsgymnastik

Die Gebühren für diesen Kurs müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden und werden vor Kursbeginn fällig.

 

Babyvorbereitungskurs

Die Gebühren für diesen Kurs müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden und werden vor Kursbeginn fällig.

Stillvorbereitung

Für diesen Workshop entstehen Ihnen keine Kosten. Sie dürfen sehr gerne Spenden an Integra e.V. übersenden.

Sanfte Bewegung nach der Geburt (Rückbildungskurs)

Die Kursgebühren werden bei gesetzlichen Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Es wird eine Skriptgebühr von 50€ bei Kursanmeldung fällig.

Kontoverbindung: Christina Göldner, APO Bank, IBAN DE82 3006 0601 0007 6208 45

 

Für die Kurse ist eine seperate Anmeldung erforderlich. Diese kann über meine Homepage hebamme-goeldner.de erfolgen.